Die Beantragung einer Förderung für die Kellersanierung erfordert eine exakte Planung und oft die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Förderprogramme für die Kellersanierung 2026 die höchsten Zuschüsse bieten und was Sie bei der Kombination einzelner Maßnahmen beachten müssen.

Förderung der Kellersanierung – Die wichtigsten Informationen
Für Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle sieht das aktuelle Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Grundzuschuss von 15 % vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden. Damit sind insgesamt bis zu 20 % Förderung für die jeweilige Energieeffizienzmaßnahme möglich.
Bei einer Kellerrenovierung ist es besonders wichtig zu prüfen, ob die geplanten Arbeiten als Energieeffizienzmaßnahme an der Gebäudehülle eingestuft werden können.
Typische Beispiele hierfür sind:
- Dämmung der Kellerdecke
- Dämmung von Bauteilen der Gebäudehülle
- Energieeffizienzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Dämmung erforderlich sind
- Außenwanddämmung oder Dämmung von Bauteilen, die mit dem Erdreich in Kontakt stehen, sofern die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind
Bitte beachten Sie: Nicht jeder Aspekt einer herkömmlichen Kellerrenovierung ist automatisch förderfähig. Das bloße Abdichten gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer energieeffizienten Dämmmaßnahme.
Daher sollten Sie vor Beginn der Renovierung sorgfältig prüfen, welche Bestandteile des Vorhabens förderfähig sind.
Was ist bei einer Kellersanierung förderfähig?
Eine Kellerrenovierung umfasst oft verschiedene Arten von Arbeiten. Daher ist es wichtig, zwischen Feuchtigkeitsschutz und Energieeffizienz-Sanierung zu unterscheiden.
Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit
Sind die Kellerwände feucht, kann beispielsweise eine Außenabdichtung erforderlich sein. Dazu wird der Boden abschnittsweise freigelegt, die Kellerwand vorbereitet und anschließend fachgerecht abgedichtet.
Je nach Ausmaß des Schadens können auch zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, wie zum Beispiel:
- Freilegung der Kellerwände
- Entfernung der beschädigten Abdichtung
- Anbringung einer neuen Außenabdichtung
- Schutz- und Drainageschichten
- Reparatur von Rissen und Fugen
- Wiederherstellung des Bodens
Die bloße Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden sollte nicht automatisch mit einer staatlich geförderten Energieeffizienzmaßnahme gleichgesetzt werden.
Die Förderung wird besonders attraktiv, wenn die Sanierung auch eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle umfasst.
Außenwanddämmung als Teil der Kellersanierung
Wenn die äußere Kellerwand ohnehin freigelegt wird, kann es sinnvoll sein, die Arbeiten mit einer energetischen Dämmung zu kombinieren.
Außenwanddämmung reduziert den Wärmeverlust durch Bauteile, die mit dem Erdreich in Kontakt stehen, und kann Teil einer energetischen Sanierung sein. Ob und in welchem Umfang die Kosten förderfähig sind, hängt unter anderem von der konkreten Bauweise und den technischen Mindestanforderungen des BEG ab.
Bei geförderten Maßnahmen müssen die vorgeschriebenen technischen Anforderungen erfüllt sein. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle muss beispielsweise auch geprüft werden, ob Anforderungen hinsichtlich Feuchtigkeitsschutz, Mindestwärmedämmung und einer Ausführung zur Minimierung von Wärmebrücken zu berücksichtigen sind.
Genau hier lohnt sich eine fachliche Begutachtung vor der Sanierung.
Dämmung der Kellerdecke
Eine weitere gängige Maßnahme ist die Dämmung der Kellerdecke.
Dies kann von Vorteil sein, wenn sich beheizte Wohnräume über dem unbeheizten Keller befinden. Eine Dämmung verbessert die thermische Trennung zwischen dem beheizten Wohnbereich und dem unbeheizten Keller.
Die Dämmung von Bodenplatten oder Kellerdecken fällt in der Regel unter die Kategorie der förderfähigen Maßnahmen für die Gebäudehülle. In den aktuellen BEG-Richtlinien werden Kellerdecken ausdrücklich als relevanter Bauteil aufgeführt.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Kellersanierung?
Der aktuelle BEG-Zuschuss für einzelne Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt in der Regel:
15 % Basiszuschuss
Darüber hinaus kann ein
5 % iSFP-Bonus
zugute kommen.
Somit kann der Zuschuss in geeigneten Fällen bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen.
Beispiel: 40.000 Euro förderfähige Kosten
Angenommen, eine energetische Kellersanierung verursacht förderfähige Kosten in Höhe von 40.000 Euro.
- 15 % Basiszuschuss: Wird auf die gesamten förderfähigen Kosten angewendet.
40.000 € × 15 % = 6.000 € - 5 % iSFP-Bonus: Greift seit dem 21. Juli 2026 erst für den Kostenanteil, der über 30.000 Euro liegt (hier: 10.000 Euro).
10.000 € × 5 % = 500 € - Gesamtförderung mit iSFP: 6.500 €
Hinweis: Für Vorhaben bis 30.000 Euro bringt der iSFP-Bonus prozentual keinen Zusatzzuschuss mehr (es bleiben 15 %). Der Sanierungsfahrplan verdoppelt in diesem Fall jedoch die maximal anrechenbare Kostenobergrenze pro Kalenderjahr von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Was ist der iSFP-Bonus?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt für Maßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten. Seit der BEG-Reform greift dieser Bonus allerdings erst für förderfähige Kosten, die über 30.000 Euro liegen.
Zudem verdoppelt ein iSFP die maximal anrechenbaren Förderkosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr.
Fördermittel für die Kellersanierung: Wie sieht es mit KfW-Darlehen aus?
Neben dem BAFA-Zuschuss können je nach Sanierungsplan auch KfW-Förderdarlehen eine Überlegung wert sein.
Beispielsweise unterstützt die KfW im Rahmen des Programms Wohngebäude – Darlehen (261) die Sanierung von Wohngebäuden nach „Effizienzhaus“-Standards. Je nach Vorhaben können erhebliche Darlehensbeträge und Tilgungszuschüsse zur Verfügung stehen.
Diese Option ist jedoch nicht automatisch die geeignete Finanzierungsquelle für eine reine Kellerabdichtung.
Entscheidend ist vielmehr, welches Gesamtziel mit der Sanierung erreicht werden soll.
Sind beispielsweise neben der Kellerrenovierung weitere Energieeffizienzmaßnahmen geplant, kann ein ganzheitlicher Ansatz ratsam sein.
Ergänzungsdarlehen für förderfähige Einzelmaßnahmen
Für förderfähige Einzelmaßnahmen besteht zudem die Möglichkeit eines KfW-Ergänzungsdarlehens.
Nach aktuellen Informationen kann dieser bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Eine der Voraussetzungen ist ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Förderzusage für das Sanierungsprojekt.
Das bedeutet, dass ein Zuschuss nicht nur die Kosten senken, sondern unter bestimmten Umständen auch die Finanzierung der Sanierung erleichtern kann.
Alternative zu Zuschüssen: Steuergutschrift gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Nicht jede energetische Sanierung muss zwangsläufig über das BAFA oder die KfW gefördert werden.
Für selbstgenutzte Wohnimmobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Steueranreiz gemäß § 35c des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) von Interesse sein.
Das Bundesfinanzministerium führt unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Bodenplatten als förderfähige energetische Maßnahmen auf. Über einen Zeitraum von drei Jahren können insgesamt 20 % der Kosten – bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Wohnimmobilie – als Steuerabzug geltend gemacht werden.
Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen. Unter anderem muss das Gebäude in der Regel mindestens zehn Jahre alt und selbstgenutzt sein. Zudem müssen technische Anforderungen erfüllt und entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
BAFA oder Steuergutschrift – was ist besser?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort.
Bei der Planung einer energieeffizienten Kellersanierung sollten daher folgende Punkte geprüft werden:
- Welche Maßnahmen sind tatsächlich förderfähig?
- Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
- Kommt ein iSFP-Bonus in Frage?
- Wird die Immobilie selbst genutzt?
- Ist eine Finanzierung erforderlich?
- Welche Förderung ist insgesamt kostengünstiger?
Wichtig: Dieselbe Energieeffizienzmaßnahme kann in der Regel nicht gleichzeitig durch den Bundeszuschuss und die Steuergutschrift gefördert werden.
Der größte Fehler: Erst den Handwerker beauftragen und dann den Zuschuss beantragen
Hier passieren bei Renovierungen besonders häufig Fehler.
Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte die Fördervoraussetzungen unbedingt vor Beginn der Arbeiten klären.
Im Rahmen des BEG gelten spezifische Vorschriften für den Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen sowie für den Beginn des Vorhabens. Bei einzelnen Maßnahmen dürfen Verträge unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Einreichung des Antrags abgeschlossen werden, sofern sie eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Bewilligung des Zuschusses enthalten.
Das bedeutet: Die bloße Unterzeichnung eines Standard-Werkvertrags und die anschließende Beantragung eines Zuschusses können Ihren Anspruch auf den Zuschuss gefährden.
Daher sollte der Ablauf vor der Beauftragung eines Bauunternehmers geklärt werden.
Die sichere Vorgehensweise
Ein sinnvoller Ansatz ist:
1. Lassen Sie den Keller begutachten
Zunächst müssen Sie feststellen, warum der Keller feucht ist und welche Sanierungsmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind.
2. Erstellen Sie einen Sanierungsplan
Entscheiden Sie anschließend, ob neben der Abdichtung Maßnahmen wie eine Außenwanddämmung oder eine Kellerdeckendämmung ratsam sind.
3. Prüfen Sie die Förderfähigkeit
Stellen Sie nun fest, welche Maßnahmen und Kosten die Fördervoraussetzungen erfüllen.
4. Klären Sie den Förderantrag und das Verfahren
Bevor Sie mit förderrelevanten Arbeiten beginnen, muss das für das jeweilige Förderprogramm vorgeschriebene Verfahren eingehalten werden.
5. Führen Sie die Sanierung durch
Erst wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sollten die eigentlichen Sanierungsarbeiten beginnen.
6. Dokumentieren Sie Kosten und Belege
Rechnungen, technische Unterlagen und sonstige erforderliche Belege sollten vollständig aufbewahrt werden.
Welche Kosten im Zusammenhang mit einer Kellersanierung sind förderfähig?
Dies hängt stark davon ab, welche Arbeiten durchgeführt werden und unter welche Förderkategorie sie fallen.
Bei einzelnen Energieeffizienzmaßnahmen können in der Regel die für die Ausführung und Funktionsfähigkeit unmittelbar notwendigen Kosten – einschließlich Material und fachgerechter Installation – berücksichtigt werden. Bestimmte notwendige Begleitmaßnahmen können ebenfalls förderfähig sein.
Eine Kellerrenovierung kann beispielsweise eine Kombination der folgenden Maßnahmen umfassen:
- Abdichtung der äußeren Kellerwand
- Entfernung der alten Abdichtung
- Freilegung der Kellerwand
- Anbringung einer Randdämmung
- Dämmung der Kellerdecke
- Reduzierung von Wärmebrücken
- Reparatur beschädigter Bauteile
- Sanierung des Bodens
Allerdings ist nicht jeder Euro der Gesamtkosten für die Kellerrenovierung automatisch förderfähig.
Förderfähige und nicht förderfähige Kosten müssen daher klar voneinander getrennt werden.
Lohnt sich eine Kellersanierung mit einer Förderung?
In vielen Fällen kann die Kombination aus Feuchtigkeitsschutz und energieeffizienter Sanierung wirtschaftlich attraktiv sein.
Muss beispielsweise die äußere Kellerwand ohnehin freigelegt werden, lohnt es sich zu prüfen, ob eine zusätzliche Dämmung sinnvoll ist. Ebenso kann die Dämmung der Kellerdecke eine relativ einfache Möglichkeit sein, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Die Förderung allein ist jedoch nicht der entscheidende Faktor.
Eine gute Sanierung sollte zunächst das eigentliche Problem angehen:
Woher kommt die Feuchtigkeit?
Erst dann sollte entschieden werden, welche Abdichtungs- und Dämmmaßnahmen technisch sinnvoll sind.
Ein Zuschuss sollte daher nicht dazu führen, dass unnötige Maßnahmen durchgeführt werden. Umgekehrt sollte ein potenzieller Zuschuss nicht ungenutzt bleiben, wenn ohnehin eine energetische Sanierung geplant ist.
Zuschüsse für die Kellersanierung: Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?
Wenn Sie Ihren Keller sanieren möchten, sollten Sie nicht einfach mit dem ersten Bauunternehmer beginnen, den Sie finden, und erst später nach Fördermitteln suchen.
Es ist sinnvoller, zunächst das Gebäude zu begutachten und den Umfang der Sanierung zu ermitteln.
Insbesondere sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Woher kommt die Feuchtigkeit?
- Ist eine Außenabdichtung erforderlich?
- Ist eine Randdämmung sinnvoll?
- Ist eine Kellerdeckendämmung möglich?
- Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?
- Welche Kosten kommen möglicherweise für eine Förderung in Frage?
- Kommt der BAFA-Zuschuss in Frage?
- Ist ein iSFP-Bonus möglich?
- Ist ein KfW-Darlehen eine Option?
- Oder ist der Steuerbonus gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Überlegung wert?
- Welche Schritte müssen vor der Beauftragung eines Bauunternehmers unternommen werden?
Kostenlose Erstberatung zur Kellersanierung
Planen Sie eine Kellerabdichtung, eine Außenwanddämmung oder eine Kellerdeckendämmung?
Dann klären wir zunächst, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihren Keller technisch machbar sind und welche Fördermöglichkeiten geprüft werden sollten.
Kostenlose Erstberatung: Fordern Sie eine Komplettlösung für die Sanierung einschließlich eines Förderantrags an.
Häufig gestellte Fragen zu Fördermitteln für die Kellersanierung
Gibt es im Jahr 2026 Fördermittel für die Kellerrenovierung?
Ja, im Rahmen des BEG EM können Fördermittel für bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt werden. Der derzeitige Basisförderanteil beträgt 15 %; zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden.
Ist die Kellerabdichtung förderfähig?
Eine Kellerabdichtung, die ausschließlich zur Beseitigung von Feuchtigkeit durchgeführt wird, gilt nicht automatisch als eigenständige, förderfähige Energieeffizienzmaßnahme. Entscheidend sind die konkret durchgeführten Arbeiten und ob diese die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Ist eine Außenwanddämmung förderfähig?
Eine Außenwanddämmung kann im Rahmen einer energieeffizienten Sanierung der Gebäudehülle relevant sein. Ob die konkrete Umsetzung förderfähig ist, muss anhand der technischen Anforderungen und des jeweiligen Gebäudes geprüft werden.
Ist die Dämmung von Kellerdecken förderfähig?
Ja, die Dämmung von Kellerdecken oder entsprechenden Bodenplatten gilt im Allgemeinen als förderfähige Energieeffizienzmaßnahme für die Gebäudehülle, sofern die jeweiligen technischen Anforderungen erfüllt sind.
Wie viel Förderung kann ich für eine Kellerrenovierung erhalten?
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Grundzuschuss 15 % (bis max. 30.000 € Kosten). Liegen die Gesamtkosten höher und liegt ein iSFP vor, wird der Förderdeckel auf 60.000 € angehoben und der Kostenanteil zwischen 30.000 € und 60.000 € mit zusätzlich 5 % (insgesamt 20 % auf diesen Teilbetrag) gefördert.
Kann ich für die Kellerrenovierung einen Steuerabzug geltend machen?
Für bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können steuerliche Anreize gemäß § 35c des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) gelten. Vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen können insgesamt 20 % der Kosten über drei Jahre hinweg als Steuerabzug geltend gemacht werden, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Wohnimmobilie.
Muss ich den Förderantrag stellen, bevor ich meinen Keller sanieren lasse?
Für Fördermittel im Rahmen des BEG muss das korrekte Antragsverfahren vor Beginn des förderfähigen Vorhabens eingehalten werden. Besonders wichtig sind dabei die Regelungen zu Liefer- und Dienstleistungsverträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Verträge bereits vor Einreichung des Antrags abgeschlossen werden, sofern sie die entsprechenden Förderbedingungen enthalten.
Was passiert, wenn ich bereits einen Auftragnehmer beauftragt habe?
In diesem Fall sollten Sie zunächst prüfen, welcher Vertrag unterzeichnet wurde und ob er die erforderlichen Förderbedingungen enthält. Ein Standardvertrag ohne die entsprechenden Förderbedingungen kann problematisch sein. Daher sollte die Förderfähigkeit nach Möglichkeit vor der Beauftragung eines Auftragnehmers geklärt werden.
Fazit: Kellerrenovierung und Förderung frühzeitig planen
Eine geförderte Kellerrenovierung kann besonders attraktiv sein, wenn die notwendige Feuchtigkeitssanierung mit Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert wird.
Während die bloße Abdichtung eines feuchten Kellers nicht automatisch förderfähig ist, kommen Maßnahmen wie Außenwanddämmung und Kellerdeckendämmung – als Energieeffizienzmaßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen – in der Regel für eine BEG-Förderung in Frage.
Derzeit stehen für solche Einzelmaßnahmen 15 % Basisförderung sowie gegebenenfalls ein 5 %-iger iSFP-Bonus zur Verfügung. Alternativ können sich je nach Situation eine KfW-Finanzierung oder steuerliche Anreize gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) lohnen.
Der wichtigste Punkt bleibt jedoch:
Klären Sie die Förderfähigkeit, bevor Sie die Sanierung in Auftrag geben.
Wenn Sie zunächst einen Standardvertrag unterzeichnen und sich erst danach mit den Fördermöglichkeiten befassen, könnten Sie Ihren Förderanspruch gefährden.
Sollten Sie sich unsicher sein, welche Maßnahmen für Ihren Keller sinnvoll sind und welche Fördermöglichkeiten realistisch sind, ist eine individuelle Prüfung der bessere erste Schritt, als voreilig einen Sanierungsvertrag abzuschließen.



